Hinweis:
Die Vereine / Institutionen etc. werden gebeten, darauf zu achten, dass für die Betreuung von jeweils zehn Kindern mindestens eine Begleitperson (Erwachsener!) eingesetzt wird.
Wir bitten Sie daher, unbedingt die Betreuer(innen) nachfolgend namentlich aufzuführen. Alle namentlich gemeldeten Personen genießen den Versicherungsschutz über den Kommunalen Schadenausgleich.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.